Fachkraft nach Fachkräftekatalog BaWü Kindertagesbetreuungsgesetz 7:
- anerkannte Ausbildung als Erzieher*in, Heilpädagog*in, Heilerziehungspfleger*in
- ein abgeschlossenes Studium im Bereich Kindheitspädagogik, Sozialpädagogik / Soziale Arbeit, Elementarpädagogik, Erziehungswissenschaften, Frühkindliche Bildung, Heilpädagogik, Sonderpädagogik