Pädagogische Fachkraft nach Fachkräftekatalog des KiTaG nach §7 z.B.:
- anerkannte Ausbildung als Erzieher*in, Jugend- und Heimerzieher*in, Heilerziehungspfleger*in
- oder ein abgeschlossenes Studium als Kindheitspädagog*in, Sozialpädagog*in / Sozialarbeiter*in, Elementarpädagog*in, Heilpädagog*in, Pädagog*in, Erziehungswissenschaftler*in, Fachkraft frühkindliche Bildung
